AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der evelution GmbH und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von der evelution GmbH in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§2 Angebot und Vertragsausschluss
1. Die Angebote der evelution GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragsbestätigung durch die evelution GmbH bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder der fernschriftlichen Form (Telefax).
2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können nach Vereinbarung erfolgen. Ein Tagesmietpreis bezieht sich in der Regel auf einen Nutzungstag. Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet.
§3 Gewährleistung und Haftung
Die evelution GmbH verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager der evelution GmbH. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten.
Die evelution GmbH ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
§4 Verpflichtungen
1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt die evelution GmbH zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne das der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet den Mangel unverzüglich der evelution GmbH anzuzeigen. Der Mieter sichert der evelution GmbH zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
4. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist die evelution GmbH hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, der evelution GmbH nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.
§5 Gewährleistungsansprüche des Mieters
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache gem. §4 Ziffer 1 überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist die evelution GmbH nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist die evelution GmbH zum Austausch oder zu Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im übrigen sind ausgeschlossen.
§6 Schadensersatz
1. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln der evelution GmbH beruhen und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklich, schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
2. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Farbwechsler, computergesteuerte Leuchten usw.) ohne Fachpersonal der evelution GmbH wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund- und höhe.
3. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.
§7 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der evelution GmbH nachzuweisen.
§8a Preise/Zahlungen
1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge: Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen per Vorauskasse. Die evelution GmbH behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.
2. Wird ein bereits erhaltener Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% der Vereinbarten Gebühren zu zahlen.
3. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 10 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
4. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 3 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 80% der vereinbarten Gebühren zu zahlen
5.Wird eine nachträgliche Zahlung vereinbart, so gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
6. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.
§8b Tagespauschalen
Vereinbarte Tagespauschalen für Techniker oder andere Personaldienstleistungen gelten für einen Arbeitstag von max. 10 Stunden inkl. 1 Stunde Pause. Nicht enthalten in den Pauschalen für Personaldienstleistungen sind Reise-, Unterkunft- und Verpflegungskosten, diese Kosten fallen zusätzlich an. Überstunden werden mit einem Aufschlag von 50% berechnet.
§9 Eigentumsvorbehalt
Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der evelution GmbH.
§10 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
§11 Schlußbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der evelution GmbH und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Oberhausen.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.